Auch wenn sich niemand gerne zu Lebzeiten mit dem eigenen Tod auseinandersetzt, so macht dies in Bezug auf Grundstücksübertragungen durchaus Sinn. Wird Grundbesitz von Todes wegen auf die nächste Generation vererbt, fällt oftmals eine hohe Erbschaftsteuer an, welche bei Vermögensübertragung zu Lebzeiten hätte vermieden oder deutlich reduziert werden können.
Warum ist das so? Zu Lebzeiten haben Sie die Möglichkeit, die Grundstücksübertragung auch steuerlich zu gestalten. Indem Sie sich als Übergeber z.B. den Nießbrauch an der betreffenden Immobilie vorbehalten, schaffen Sie einen Wert, der vom zu versteuernden Grundbesitzwert abgezogen werden darf und somit die Steuerbemessungsgrundlage senkt. Dabei gilt: Je älter der Übergeber zum Zeitpunkt der Vermögensübertragung ist, desto geringer ist der Wert des Nießbrauchs. Aus diesem Grund und weil die zur Grundbesitzbewertung anzusetzenden amtlichen Bodenrichtwerte tendenziell alle zwei Jahre erhöht werden und sich somit der zu versteuernde Grundstückswert erhöht, lohnt es sich, lieber früher als später eine Vermögensübertragung an die nächste Generation anzudenken.
Oftmals bleiben Sie so unter den vom Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenktem abhängigen Steuerfreibetrag und können somit das evtl. schon seit Jahrzehnten im Familienbesitz befindliche Grundstück steuerfrei auf die nächste Generation übertragen.
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